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"Ja" zum Stromgesetz

Aus Sicht von EIT.swiss stellt der Mantelerlass ein guter Kompromiss zwischen Schutz und Nutzen dar. Der Verband empfiehlt seinen Mitgliedern, am 9. Juni 2024 ein Ja einzulegen.

Am 9. Juni 2024 kommt die Revision des Energiegesetzes und des Stromgesetzes, der sog. Mantelerlass, zur Abstimmung. Rund zwei Jahre hat das Parlament an der Vorlage gearbeitet. Sie ist ein wichtiger Meilenstein in der Schweizer Energiepolitik und enthält einen Strauss an wirksamen Massnahmen zur Erfüllung der Energiestrategie 2050.

Mehr Sicherheit und Unabhängigkeit

Der steigende Strombedarf erfordert einen raschen Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz, insbesondere im Winter. Das Stromgesetz schafft die Grundlage für mehr Strom aus Wasser, Sonne, Wind und Biomasse. Es setzt dazu auf Schweizer Strom und fördert Projekte, die insbesondere im Winter Strom liefern können. Das ist wichtig, weil die heutige inländische Stromproduktion den Strombedarf im Winter nicht decken kann. Diese Situation wird sich in Zukunft noch verschärfen. Das Gesetz regelt, dass die Stromimporte im Winter den Richtwert von netto 5 TWh nicht überschreiten dürfen. Für den Fall einer drohenden Mangellage sieht das Gesetz verschiedene Massnahmen zur Sicherung der Stromversorgung vor. Zum Beispiel eine befristete Erhöhung der Stromproduktion von Wasserkraftwerken oder die Bildung einer Energiereserve.

Harmonisierte Vergütungen und neue Vermarktungsmöglichkeiten

Das Bundesamt für Energie (BFE) schätzt, dass bis 2035 auf Gebäuden (Dächer und Fassaden) rund 25 Milliarden Kilowattstunden Solarstrom produziert werden können, davon 30 Prozent im Winter. Der grösste Zubau - über alle Technologien zur erneuerbaren Stromproduktion gesehen - liegt damit bei der Stromproduktion auf Gebäuden. Die Vorlage enthält deshalb gezielte Massnahmen für die Stromproduktion im Gebäudepark. Zu diesen Massnahmen gehören schweizweit harmonisierte Minimalvergütungen für die Einspeisung von Strom aus kleineren Photovoltaik-Anlagen (bis 150 Kilowatt Leistung). Heute ist die Höhe dieser Vergütungen unterschiedlich. Neu legt der Bundesrat fest, wieviel die Netzbetreiber im Minimum bezahlen müssen. Neu eingeführt werden ausserdem lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Sie ermöglichen die lokale Vermarktung des selbst erzeugten Stroms über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder auch einer Gemeinde. 

Stabilere Preise

Das Stromgesetz fordert keine neuen Abgaben. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird mit den verfügbaren Mitteln finanziert. Es regelt, wie viel erneuerbarer Strom aus Schweizer Produktion in die Grundversorgung fliessen muss. Zudem verpflichtet es Energieversorgungsunternehmen, den Strom bei allfälligem Bedarf möglichst risikoarm zu beschaffen. So werden Konsumentinnen und Konsumenten vor zu grossen Preisschwankungen geschützt. Ausserdem verpflichtet das Stromgesetz Stromlieferanten dazu, Sparmassnahmen zugunsten ihrer Kundinnen und Kunden umzusetzen. Konsumentinnen und Konsumenten sparen so nicht nur Strom, sondern auch Geld. Erfüllen können die Stromieferanten die Stromsparverpflichtungen beispielsweise, indem sie Endverbraucherinnen und -verbraucher in der Schweiz beim Ersatz von elektrischen Antrieben, Beleuchtungen, Lüftungen, Kälteanlagen oder Geräten unterstützen.

Massnahmen zugunsten der Landschaft und Natur

Mit dem Stromgesetz müssen die Kantone in ihren Richtplänen klar festlegen, welche Gebiete sich für die erneuerbare Stromproduktion mit Wasser- und Windkraft sowie grossen Solaranlagen eignen und welche geschützt werden sollen. Bei der Festlegung dieser Gebiete müssen die Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Kulturlandschutzes zwingend berücksichtigt werden. Kurz: Das Stromgesetz stärkt den Landschafts- und Umweltschutz ausserhalb der Eignungsgebiete.

Ein klares Ja

Das neue Stromgesetz verbessert die Versorgungssicherheit und zusätzliche Rechtssicherheit im Bereich der erneuerbaren Energieproduktion von Gebäuden - namentlich durch die Minimalvergütung für Solarstrom und die Einführung der Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Es schützt die demokratischen Mitspracherechte bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Schutz- und Nutzungsinteressen. Der Vorstand von EIT.swiss steht hinter dem Stromgesetz. Er empfiehlt seinen Mitgliedern, das Stromgesetz am 9. Juni anzunehmen.